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Häufige Fragen

Für Empfänger von Pflegegeld
Seit dem Jahr 2017 gilt für Sie: Pflegegeldbezieher können gemäß § 45b Absatz 1a Sozialgesetzbuch „Betreuungs-und Entlastungsleistungen“ in Anspruch nehmen, die von der Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 125,00 Euro pro Monat bezahlt werden.

Was sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Damit sind alle Leistungen gemeint, die der sozialen Betreuung der pflegebedürftigen Menschen dienen bzw. deren Angehörige entlasten. Hierunter fallen beispielsweise auch Leistungen zur Unterstützung im Haushalt.

Was muss man tun, um die Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu bekommen?

Die neuen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind keine „Geldleistungen“.  Das heißt, Sie  können sich das Geld nicht einfach zusätzlich zum Pflegegeld auszahlen lassen. Stattdessen haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch, was bedeutet: Nur derjenige, der einen professionellen Anbieter, z.B. einen Pflegedienst, mit der Erbringung der Leistungen beauftragt, kann sich diese Leistungen von seiner Pflegekasse erstatten lassen (regelmäßig in einem Umfang von bis zu 125,00 Euro pro Monat).

Verringert sich das Pflegegeld, wenn man Betreuungs- und Entlastungsleistungen bezieht?

Nein! Betreuungs- und Entlastungsleistungen können zusätzlich zum Pflegegeld beansprucht werden. Die Inanspruchnahme hat für pflegebedürftige Menschen also keine Nachteile, sondern nur Vorteile.

Wenn Sie Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten möchten, können wir diese gerne für Sie erbringen.

Welcher Aufwand entsteht für Sie, wenn Sie die Leistungen in Anspruch nehmen möchten?

Für Sie entsteht so gut wie kein Arbeitsaufwand! Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Arbeit und rechnen die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Auch ein finanzieller Aufwand fällt für Sie nicht an, wenn Sie uns nur in dem Umfang der oben beschriebenen Kostenerstattung in Anspruch nehmen. Gesetzliche Zuzahlungen fallen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ebenfalls nicht an.

Haben Sie Interesse an diesen Betreuungs- und Entlastungsleistungen, möchten Sie ein unverbindliches, individuelles Angebot oder haben Sie andere Fragen? Rufen Sie uns an! Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch!

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